FAQ - Kirrmittel in Österreich

❓ Welche Kirrmittel sind in Österreich erlaubt?


In Österreich sind Kirrmittel für Schwarzwild erlaubt, sofern sie aus natürlichen Futtermitteln wie Mais, Getreide, Kastanien oder Obst bestehen. Fleisch- oder Fischprodukte sind in vielen Bundesländern nicht zulässig. Duftstoffe wie Anisöl oder pflanzliche Lockmittel können in der Regel zusätzlich verwendet werden.


❓ Darf man in Österreich Rehwild kirren?


Die Kirrung von Rehwild ist in Österreich nur in bestimmten Regionen und unter klaren gesetzlichen Vorgaben erlaubt. Meist gelten strengere Regeln als bei Schwarzwild. Eine Abklärung mit der zuständigen Jagdbehörde ist unbedingt erforderlich.


❓ Wie viel Kirrmittel darf man in Österreich ausbringen?


In den meisten Bundesländern gibt es Mengenbegrenzungen – häufig sind nur wenige Kilogramm pro Kirrstelle zulässig. Ziel ist eine gezielte Jagdunterstützung, keine Fütterung.


❓ Wo darf man Kirrstellen in Österreich anlegen?


Kirrstellen müssen abseits von Straßen, Wegen und Siedlungen liegen und dürfen keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Häufig gibt es auch Mindestabstände zu Feldrändern oder Grenzen.


❓ Welche Kirrmittel wirken am besten in Österreich?


Besonders bewährt haben sich:

  • Anisöl Spray – traditionelles Duftlockmittel für Schwarzwild.
  • Mais & Getreide – rechtlich erlaubt, zuverlässig wirksam.
  • Kombination mit Duftstoffen – z. B. Mais mit Anisöl verstärkt die Lockwirkung.

❓ Sind Kirrmittel in Österreich ganzjährig erlaubt?


Nein. In vielen Bundesländern gelten Sperrzeiten oder Einschränkungen zur Schonzeit. Vor dem Ausbringen von Kirrmitteln solltest du die aktuellen jagdrechtlichen Bestimmungen prüfen.